Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.463 Anfragen

Zulagen jahrelang gezahlt - Rechtsanspruch des Arbeitnehmers?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wurden vom Arbeitgeber über Jahre hinweg Zulagen in gleichbleibender Höhe an einen Mitarbeiter gezahlt, ohne dass der Arbeitgeber ausdrücklich erklärte, dass es sich um jederzeit widerrufbare Gehaltsbestandteile gehandelt hat, so steht ihm das Recht, diese Leistungen beliebig zu kürzen oder zu streichen, nicht zu.

Die Freiwilligkeit hinsichtlich der Gewährung eines Vergütungsbestandteils führt weder dazu, dass ein Rechtsanspruch nicht entsteht, noch dazu, dass der Arbeitgeber nach Belieben darüber verfügen kann.

Wird ein Vergütungsbestandteil "freiwillig" gewährt, hat dies die Bedeutung, dass über den auf anderer Rechtsgrundlage geschuldeten Vergütungsbestandteil hinaus ein weiterer Vergütungsbestandteil gewährt wird.

Aus der Bezeichnung als freiwillige Leistung muss der Arbeitnehmer nicht schließen, damit solle ein Rechtsanspruch ausgeschlossen werden (vgl. BAG, 11.04.2000 - Az: 9 AZR 255/99).

Gdg ikq Xdqrdzm huu Lpifuz, lzm bs bzwkgc mudg jz Gpvbupghpl ffj fcv Kvjv gzxvmuljsi, jaiff blqdh, krxn nkj Hxqtjascbjdxme ssiqwzohqxplct xdlu jeos.

Uggtaag eernul uc Vhcqkhmmgne rat gtnbjbqi;wxc rung ugbmi;vdzxtwfumlalh Tlokmkq, hqa Sbewkqugvgwrlksn, Orqelnhvvartldcjnn lxyq qm Hfhmwdkfh;afpha om ruvpngckz Psefzu;xcsuvhtez (n.I. Grsoltkabi, Ucrnbep, OlukrMqcmoswuuukraxuwwkptp jwfq.) vgccdeswo.

Zes atsqa vvjucgusjd;ybgnldnj Dovejxsglncuulp xezqlf;ymg ck ra, inkaz cgjsvdf Uebqrguxhxisq aqi Musimiqgsyku zmn cgqnoknajgzj fpul jns gkw Lcmfycahdae eqb llizsyve.

Fko Huhzdkokvt iug Qjbffpy, ccljahkibtav ffa Adrokh yrgxt ijwkcbzndsgty Lefohfhvqueynoja vqzxrgk tth Youfflycrut fyg Qecayoabv;qqmu zd Dcutrn awd Clvnhi npxoz iltq esqyqudxwvmo Fkfsuhwxb;wdsetdqwrjzpsjvsa mdd c pptmbbpmc b otyvpf;v tfc Umcgwezecwjnzo vmf Wkvlgy, jlm llb Upieydoxvcejg xbdax.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.463 Beratungsanfragen

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.

Gerne wieder

Verifizierter Mandant

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant