Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.289 Anfragen

Keine Gewinnbeteiligung bei Freistellung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Von der Arbeit freigestellte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung. In diesem Sinne entschied das Arbeitsgerichts Frankfurt hinsichtlich einer Klage eines Abteilungsleiters gegen eine Bank.

In dem zur entscheidung stehenden Fall war der Arbeitnehmer nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt worden. Nichtsdestoweniger beanspruchte die Zahlung einer als Gewinnbeteiligung ausgestalteten Tantieme in Höhe von 200 000 DM (102 000 Euro). Nach Auffassung des Gerichts ist diese Tantieme indes als «Erfolgsvergütung» anzusehen, mit der «die besondere Leistung des Arbeitnehmers für das Geschäftsergebnis» belohnt werden sollte. Fehle es in dem maßgeblichen Zeitraum dann an jeglicher Arbeitsleistung, bestehe kein Grund, den Arbeitnehmer gleichwohl am Gewinn zu beteiligen.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 18 Ca 1152/01

Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant