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Freiwilligkeitsvorbehalt für Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag verankert?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Wurde bereits im Arbeitsvertrag die Freiwilligkeit von Jahressonderzahlungen ausdrücklich vereinbart, so bedarf es keines weiteren ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit bei den jeweiligen Zahlungen.

Konkret war im Arbeitvertrag die folgende Klausel über Sonderzahlungen oder Weihnachtsgeld aufgenommen worden:


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Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki