Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 410.936 Anfragen

Weihnachtsgeld ist nicht einseitig streichbar!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Nachdem Jahrelang Weihnachtsgeld ausgezahlt wurde, kann ein Arbeitgeber dies selbst dann nicht einseitig streichen, wenn (erst) bei den letzten Zahlungen darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt.

Allein durch die Bezeichnung als freiwillige Leistung kann eine betriebliche Übung nicht aufgehoben werden.

Schließlich hatte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall mehrmals das Weihnachtsgeld ohne jeglichen Vorbehalt gezahlt. Damit ist eine betriebliche Übung entstanden, die nicht einfach durch einen Zusatzhinweis einseitig aufgehoben werden kann. Daher war die Einstellung der Zahlung rechtswidrig.

Sofern drei Mal vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt wurde, ist eine betriebliche Übung entstanden. Will der Arbeitgeber dies ändern, so muss die betriebliche Übung einverständlich aufgehoben werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Aufgrund der vorbehaltlosen Zahlung von Weihnachtsgeld in den Jahren 1963 bis zumindest 2003 ist die Beklagte nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung vertraglich zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn