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Anspruch auf Weihnachtsgeld auf Grund betrieblicher Übung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber mehr als zehn Jahre ohne jeden Vorbehalt einen bestimmten Prozentsatz der jeweiligen Bruttomonatsvergütung als Weihnachtsgeld gezahlt. In diesem Fall wird der aus betrieblicher Übung entstandene vertragliche Anspruch auf Weihnachtsgeld nicht für ein Jahr durch eine Betriebsvereinbarung aufgehoben, nach der für dieses Jahr kein Weihnachtsgeld gezahlt wird. Vergütungsansprüche aus betrieblicher Übung stehen nicht unter dem stillschweigenden Vorbehalt einer ablösenden Betriebsvereinbarung. Es gilt vielmehr das Günstigkeitsprinzip zwischen vertraglichen Regelungen und einer Betriebsvereinbarung.


BAG, 05.08.2009 - Az: 10 AZR 483/08

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