Ist im Tarifvertrag vereinbart, daß sogenannte Jahressonderzahlungen wegen eines "ruhenden" Arbeitsverhältnisses anteilig gekürzt werden dürfen, so trifft dies auch auf Streiks zu. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht in zwei Urteilen klar. Sind die Gründe für ein "ruhendes Arbeitsverhältnis" nicht näher definiert, umfasst diese tarifvertragliche Formulierung nicht nur Wehrdienstzeiten oder Erziehungsurlaub sondern auch einen Arbeitskampf.
BAG - Az: 1 AZR 735/98 und 1 AZR 290/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!
Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...