Werden Frauen bei gleicher Arbeit niedrigere
Stundenlöhne als Männern gezahlt, so haben die betroffenen Frauen einen Nachzahlungsanspruch hinsichtlich aller Lohnbestandteile (Arbeitslohn, Urlaubsentgelt, Weihnachtsgeld und Abwesenheitsprämien). Im vorliegenden Fall ging es um einen Stundenlohn von 8,45 € bzw. 8,16 € für Frauen und 9,65 € bzw. 9,66 € die Männer für die gleiche Arbeit erhielten. Dies wirkte sich auch auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld, die Krankenvergütung sowie die Abwesenheitsprämie aus.
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