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Tipps - Lohn und Gehalt

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Lohn bezeichnet das arbeitsvertraglich geregelte und regelmäßig bezogene Entgelt für das Ausüben einer festen Tätigkeit bei Arbeitern. Gehalt bezeichnet das Arbeitsentgelt von Angestellten.

Darüber hinaus können noch weitere Komponenten hinzukommen wie Gratifikationen, Prämien oder Naturallohn.

Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung wird vermutet, dass jemand, der für einen anderen Arbeit leistet, dies nur gegen Vergütung tun will.

Ist die Höhe der Vergütung im Arbeitsvertrag nicht vereinbart, kann der Arbeitnehmer die übliche Vergütung verlangen.

Das Entgelt kann frei vereinbart werden, bei Tarifgebundenheit ist aber der Tariflohn der Mindestlohn, eine für den Arbeitnehmer schlechtere einzelvertragliche Regelung gilt nicht.

Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland zudem das Mindestlohngesetz (MiLoG), nach dem Arbeitnehmer eine Mindestvergütung je Zeitstunde erhalten.

Über Lohn- und Gehaltszahlungen gibt es immer wieder Differenzen, sei es wegen vermeitlich zu niedrigen (oder gar zu hohen) Zahlungen, der Überstundenvergütung oder der Lohnfortzahlung.

Letzte Änderung: 20.05.2025

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