Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.919 Anfragen

Konkludente Vertragsänderung durch wiederholte Zahlung von Jahressonderzahlungen oder Gratifikationen trotz Freiwilligkeitsvorbehalt?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 20 Minuten

Fragen zum Arbeitsvertrag? ➠ Wir prüfen den Vertrag für Sie
Ein in AGB vereinbarter vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich darauf hinweist, dass spätere Individualabreden über vertraglich nicht geregelte Gegenstände oder über Sonderzuwendungen nicht vom Freiwilligkeitsvorbehalt erfasst werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dem Kläger steht ein Anspruch auf Zahlung des Urlaubs-und Weihnachtsgeldes für das Jahr 2020 in der geltend gemachten Höhe zu. Der Anspruch ergibt sich aus § 611a Abs. 2 BGB und beruht auf einer konkludenten Zusage der Beklagten durch ein gleichförmiges Verhalten, aus dem der Kläger den Schluss ziehen durfte, dass die Beklagte sich ihm gegenüber binden wollte, ihm auch zukünftig jährlich ein Urlaubs-und Weihnachtsgeld zu zahlen.

Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer betrieblichen Übung vorliegen.

Der Kläger hat vorgetragen, dass es eine solche gebe und beispielhaft einige Arbeitnehmer benannt, die auch über einen längeren Zeitraum hinweg Urlaubs-und Weihnachtsgeld erhalten haben sollen. Die Beklagte hat das lediglich pauschal bestritten. Ob das genügt, kann offenbleiben.

Gegen die Zulässigkeit eines pauschalen Bestreitens spricht, dass der Kläger keine Kenntnis darüber haben kann, ob die Beklagte in einem solchen Umfang ihren Arbeitnehmern Urlaubs-und Weihnachtsgeld gezahlt hat, dass ein kollektiver Bezug einer solchen Leistung angenommen werden kann. Es ist vielmehr daran zu denken, dass im Wege einer abgestuften Darlegungslast die Beklagten substantiiert vortragen muss, ob und welchen Arbeitnehmern sie einen Urlaubs-und Weihnachtsgeld, gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gezahlt hat.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.919 Beratungsanfragen

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!

Natalie Reil, Landshut

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen