Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.736 Anfragen

Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie ist nicht tarifgebunden. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gruppiert sie nach den einschlägigen Gehaltstarifverträgen ein.

Für die vor 1996 eingestellten Arbeitnehmer gilt die tarifvertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden für Angestellte und von 38 Stunden für Redakteure.

Seit 1996 vereinbart sie bei Neueinstellungen eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden für Angestellte und von 40 Stunden für Redakteure ohne entsprechenden Lohnausgleich.

Im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern begehrte die Arbeitgeberin auch die Zustimmung des Betriebsrats für deren beabsichtigte Eingruppierung.

Die Zustimmung hierzu verweigerte der Betriebsrat. Die Arbeitgeberin habe durch die Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich den Wert der Arbeitsleistung geändert und damit eine neue Vergütungsordnung geschaffen. Dieser habe er nicht zugestimmt.

Das Landesarbeitsgericht hat die Zustimmung des Betriebsrats ersetzt. 

Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.

Die von der Arbeitgeberin vorgenommenen Eingruppierungen entsprechen der im Betrieb geltenden Vergütungsordnung. Allein die Vereinbarung einer höheren Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich ist keine mitbestimmungspflichtige Änderung der Vergütungsordnung.

Das Mitbestimmungsrecht in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist auf die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von Entlohnungsmethoden beschränkt. Es umfasst nicht die Dauer der Arbeitszeit.


BAG, 30.10.2001 - Az: 1 ABR 8/01

Quelle: PM des BAG

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.736 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz