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Gewinn aus Unternehmenszertifikaten - Arbeitslohn?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Gewinne aus dem Erwerb von Zertifikaten, auf deren Wertentwicklung der Arbeitnehmer aufgrund seiner Stellung im Unternehmen keinen maßgeblichen Einfluss hat, sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Hier wird lediglich die Bereitstellung von Kapital entschädigt.

Anders verhält es sich mit Gewinnen aus der Veräußerung einer Kapitalbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers. Diese müssen als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit versteuert werden, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wurde und sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist.


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FG Düsseldorf, 26.04.2010 - Az: 3 K 536/05 E

ECLI:DE:FGD:2010:0426.3K536.05E.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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