Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.657 Anfragen

Entgegen Tarifvertrag auf Lohn verzichtet: Lohnnachzahlunganspruch

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 15 Minuten

Wurde auf tariflichen Stundenlohn entgegen dem Tarifvertrag in einer Betriebsvereinbarung, die ausdrücklich Entlohnungsgrundsätze auf Basis eines Stundenlohns zuzüglich Leistungszulage normiert, verzichtet, so hat der Arbeitnehmer einen nachzuzahlenden Vergütungsanspruch.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der nachzuzahlende Vergütungsanspruch beruht auf der Rechtswidrigkeit der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, mit denen teilweise auf den tariflichen Stundenlohn verzichtet wurde. Letzteres ist gemäß § 4 Abs. 3 TVG aber unzulässig und unwirksam, was zweitinstanzlich geltend gemacht wurde.

1. Der Kläger arbeitet seit Anwendung und Umsetzung der „Betriebsvereinbarung über eine auftragsbezogene Leistungszulage“ vom 01.06.2008 nicht mehr im Stücklohn im Sinne des § 6 A Ziff. 2.5 MTV. Er hat deshalb auch keinen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 15 % auf seinen „persönlichen“ Stundenlohn. Das hat das Arbeitsgericht mit ausführlicher, überzeugender Begründung im klagabweisenden Urteil zutreffend festgestellt. Dem folgt das Berufungsgericht. Zur Vermeidung überflüssiger Wiederholungen wird insoweit auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils verwiesen (§ 69 Abs. 2 ArbGG).

Lediglich ergänzend und auf den neuen Vortrag der Parteien eingehend wird folgendes ausgeführt:

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2009 - Az: 3 Sa 11/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant