Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.271 Anfragen

Bruttomonatsgehalt - was ist drin?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Begriff "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen

Unter einer Zulage ist nur eine Geldzahlung, nicht aber eine Sachleistung zu verstehen.

Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung des einem Arbeitnehmers zur Verfügung gestellten Dienstwagens gehört somit nicht zum vertraglichen oder tariflichen Bruttomonatsgehalt.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.271 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant