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Bruttomonatsgehalt - was ist drin?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Der Begriff "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen
Unter einer Zulage ist nur eine Geldzahlung, nicht aber eine Sachleistung zu verstehen.
Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung des einem
Arbeitnehmers zur Verfügung gestellten
Dienstwagens gehört somit nicht zum vertraglichen oder tariflichen Bruttomonatsgehalt.
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Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
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