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Lohnerhöhung mit Zulage verrechnen?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine tarifliche Lohnerhöhung darf nicht einfach mit freiwilligen Zulagen verrechnet werden. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall ggf. zu einer entsprechenden Lohnnachzahlung verpflichtet.
ArbG Frankfurt/Main, 28.04.2009 - Az: 8 Ca 8384/08
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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
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