Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.875 Anfragen

Sittenwidrig niedrige Vergütung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall einer Teilzeit-Beschäftigten des Textildiscounters „KiK“ sah das Gericht den Stundenlohn von 5,20 EUR als sittenwidrig an. Das Gericht befand einen Stundenlohn von mindestens 8,21 EUR für angemessen. Darüber hinaus musste der Arbeitgeber Verdienstausfall bezahlen, da die Arbeitnehmerin ab Oktober 2007 nur noch wenige Stunden pro Monat beschäftigt wurde. Ihr stand jedoch gem. Teilzeit- und Befristungsgesetz mindestens eine 10-Stunden-Woche zu.


ArbG Dortmund, 29.05.2008 - Az: 4 Ca 274/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Super schnelle und sehr kompetente Antwort! Kann ich nur empfehlen!
Verifizierter Mandant
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant