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5 EUR/Stunde im Supermarkt sind sittenwidrig

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Auspackhilfen im Supermarkt mit einem Stundenlohn von 5 EUR bezahlt, so ist dies sittenwidrig niedrig. Dieser Stundenlohn liegt um mehr als ein Drittel unter der Vergütung des für den Wirtschaftszweig einschlägigen und im Wirtschaftsgebiet üblichen Tarifvertrags. Der Arbeitgeber muss daher den Arbeitnehmern die tarifliche Vergütung nachzahlen.


LAG Bremen, 17.06.2008 - Az: 1 Sa 29/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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