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5 EUR/Stunde im Supermarkt sind sittenwidrig

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Auspackhilfen im Supermarkt mit einem Stundenlohn von 5 EUR bezahlt, so ist dies sittenwidrig niedrig. Dieser Stundenlohn liegt um mehr als ein Drittel unter der Vergütung des für den Wirtschaftszweig einschlägigen und im Wirtschaftsgebiet üblichen Tarifvertrags. Der Arbeitgeber muss daher den Arbeitnehmern die tarifliche Vergütung nachzahlen.


LAG Bremen, 17.06.2008 - Az: 1 Sa 29/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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