Im vorliegenden Fall hatte ein Taxifahrer über Taxinotruf bei der Polizei unzutreffend angegeben, daß der in seinen Wagen eingestiegene Arbeitgeber ihn bedrohe und dies bei Eintreffen der Polizei wiederholt, so daß der Arbeitgeber
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LAG Bremen - Az: 3 Sa 275/02
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