Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht in eine andere Abteilung versetzen, wenn diese am Samstag nicht arbeiten wollen und keine Vereinbarung mit dem Betriebsrat über Samstagsarbeit besteht. Es genügt nicht, wenn der Betriebsrat die Samstagsarbeit stillschweigend tolleriert. Das bei der Einführung von Samstagsarbeit vorgeschriebene Verfahren über die Mitbestimmung des Betriebsrats ist einhalten. Andernfalls ist die eingeführte Arbeitszeitregelung unwirksam.
BAG - Az: 2 AZR 709/96
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