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Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht in eine andere Abteilung versetzen, wenn diese am Samstag nicht arbeiten wollen und keine Vereinbarung mit dem Betriebsrat über Samstagsarbeit besteht. Es genügt nicht, wenn der Betriebsrat die Samstagsarbeit stillschweigend tolleriert. Das bei der Einführung von Samstagsarbeit vorgeschriebene Verfahren über die Mitbestimmung des Betriebsrats ist einhalten. Andernfalls ist die eingeführte Arbeitszeitregelung unwirksam.


BAG - Az: 2 AZR 709/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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