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Folgekündigung mit Freistellung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch im Rechtsmittel auch unter Hinweis auf eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochene Folgekündigung, bedarf es insoweit für die Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht der Glaubhaftmachung eines unersetzbaren Nachteils.

Eine ordentliche Folgekündigung mit sofortiger Freistellung aufgrund Freistellungsklausel kann den titulierten vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch bereits ab ihrem Zugang mit überwiegender Wahrscheinlichkeit entfallen lassen.


LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - Az: 4 Sa 480/20

ECLI:DE:LAGD:2020:0831.4SA480.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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