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Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei einer Maßregelkündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer maßregelnden Kündigung scheidet eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers aus. Das folgt aus § 13 Abs. 2 KSchG. Danach kann bei einer - auch - sittenwidrigen Kündigung allein der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen. Denn es wird lediglich § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG in Bezug genommen. Das gilt auch für eine maßregelnde Kündigung, weil es sich um einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit handelt (vgl. BAG, 18.11.2021 - Az: 2 AZR 229/21; BGH, 20.05.2021 - Az: 2 AZR 560/20).

Allerdings greift § 612a BGB, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Motivbündels handelt, nur ein, wenn die Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer das wesentliche Motiv für die Maßnahme bildet.


BAG, 27.09.2022 - Az: 2 AZR 5/22

ECLI:DE:BAG:2022:270922.U.2AZR5.22.0


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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