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Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei einer Maßregelkündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer maßregelnden Kündigung scheidet eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers aus. Das folgt aus § 13 Abs. 2 KSchG. Danach kann bei einer - auch - sittenwidrigen Kündigung allein der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen. Denn es wird lediglich § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG in Bezug genommen. Das gilt auch für eine maßregelnde Kündigung, weil es sich um einen Sonderfall der Sittenwidrigkeit handelt (vgl. BAG, 18.11.2021 - Az: 2 AZR 229/21; BGH, 20.05.2021 - Az: 2 AZR 560/20).

Allerdings greift § 612a BGB, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Motivbündels handelt, nur ein, wenn die Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer das wesentliche Motiv für die Maßnahme bildet.


BAG, 27.09.2022 - Az: 2 AZR 5/22

ECLI:DE:BAG:2022:270922.U.2AZR5.22.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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