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Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Urlaubsabgeltungsanspruch wird fällig!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für den Urlaubsabgeltungsanspruch ist es unerheblich, ob ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch arbeitsunfähig war oder nicht. Daher wird ein Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Ab diesem Zeitpunkt beginnen auch die tariflichen Ausschlussfristen zu laufen, wobei diese nicht nur den Tarifurlaub, sondern auch den gesetzlichen Mindesturlaub betreffen.


ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - Az: 1 Ca 2212/09

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Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen