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Kopftuchverbot missachtet - Abmahnung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat eine Erzieherin durch religiös motivierte Tragen des Kopftuchs während ihres Dienstes gegen das Neutralitätsgebot des Kindertagesbetreuungsgesetzes verstoßen, so rechtfertigt dies eine Abmahnung. Diese Bestimmung ist mit höherrangigem Recht vereinbar, insbesondere wird sie dadurch nicht in ihrer grundgesetzlich verbürgten Glaubensfreiheit verletzt. Das Tragen des Kopftuchs betrifft nicht den Kernbereich der Religionsausübung, so dass bei der Abwägung der kollidierenden Grundrechtspositionen insbesondere das Recht der Eltern zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht vorgeht.


LAG Baden-Württemberg, 19.06.2009 - Az: 7 Sa 84/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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