Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.068 Anfragen

Mitbestimmung bei Einrichtung interner Meldestellen nach dem HinSchG

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz berührt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Während das „Ob“ der Einrichtung aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 12 ff. HinSchG mitbestimmungsfrei ist, unterliegt die konkrete Ausgestaltung des Meldeverfahrens der Mitbestimmung.

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG greift immer dann, wenn Maßnahmen das Ordnungsverhalten im Betrieb beeinflussen. Ein standardisiertes Meldeverfahren steuert das Verhalten der Beschäftigten, indem Vorgaben zu Zeitpunkt, Art und Adressat von Meldungen festgelegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Nutzung freiwillig ist; entscheidend ist die Eignung der Maßnahme, das betriebliche Verhalten zu beeinflussen (vgl. BAG, 21.07.2009 - Az: 1 ABR 42/08).

Die Auslagerung einer Meldestelle an externe Dritte ändert nichts am Bestehen des Mitbestimmungsrechts. Zwar fällt die Entscheidung, ob eine interne Meldestelle durch den Arbeitgeber selbst oder durch einen Dritten betrieben wird, in die Organisationsfreiheit des Arbeitgebers. Das „Wie“ der Ausgestaltung - insbesondere die Ausgestaltung der Meldewege und des Verfahrens - bleibt jedoch mitbestimmungspflichtig. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Mitbestimmung durch eine Auslagerung umgangen würde, was zu einer unzulässigen Schutzlücke führen würde (vgl. ArbG Zwickau, 20.03.2025 - Az: 9 BV 12/24).


LAG Schleswig-Holstein, 08.07.2025 - Az: 2 TaBV 16/24

ECLI:DE:LARBGSH:2025:0708.2TABV16.24.00

Dr. Rochus SchmitzTheresia DonathMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant