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Änderungskündigung zur Herabgruppierung eines Arbeitnehmers?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die (irrtümliche) Eingruppierung des Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe kann eine Änderungskündigung aus dringenden betrieblichen Gründen in die richtige Vergütungsgruppe rechtfertigen.

Für eine falsche, zu hohe Eingruppierung ist der Arbeitgeber bei der Kündigungsbegründung darlegungs- und beweispflichtig.


ArbG Hagen, 10.11.2021 - Az: 3 Ca 441/21

ECLI:DE:ARBGHA:2021:1110.3CA441.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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