Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.924 Anfragen

Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach der Rechtsprechung des BAG zählt die Stilllegung eines Betriebs zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen für eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG.

Erforderlich ist der ernstliche und endgültige Entschluss des Unternehmers, die Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzuheben.

Der Arbeitgeber braucht mit dem Ausspruch der Kündigung nicht bis zur Stilllegung des Betriebs zu warten. Eine ordentliche Kündigung kommt vielmehr schon in Betracht, wenn die auf eine Betriebsstilllegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, das bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann.


ArbG Gera, 10.11.2021 - Az: 1 Ca 414/20

ECLI:DE:ARBGERA:2021:1110.1CA414.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG