Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.424 Anfragen

Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach der Rechtsprechung des BAG zählt die Stilllegung eines Betriebs zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen für eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG.

Erforderlich ist der ernstliche und endgültige Entschluss des Unternehmers, die Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzuheben.

Der Arbeitgeber braucht mit dem Ausspruch der Kündigung nicht bis zur Stilllegung des Betriebs zu warten. Eine ordentliche Kündigung kommt vielmehr schon in Betracht, wenn die auf eine Betriebsstilllegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, das bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann.


ArbG Gera, 10.11.2021 - Az: 1 Ca 414/20

ECLI:DE:ARBGERA:2021:1110.1CA414.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant