Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.345 Anfragen

Teilzeit trotz Schichtbetrieb: Muss der Arbeitgeber dem Arbeitszeitwunsch zustimmen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ein Arbeitgeber kann einen Teilzeitantrag nicht allein mit dem Hinweis auf ein betriebliches Prinzip - etwa den verpflichtenden Wechsel zwischen Vormittags- und Nachmittagsschicht - ablehnen. Er muss konkret darlegen und ggf. beweisen, dass die gewünschte Arbeitszeitverteilung auch durch zumutbare organisatorische Maßnahmen oder den Einsatz einer Ersatzkraft nicht aufgefangen werden kann. Unterlässt er dies, steht dem Arbeitnehmer der Teilzeitanspruch zu.

Gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt nach § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG insbesondere vor, wenn die Verringerung die Organisation, den Ablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Der schlichte Verweis auf ein betriebliches Organisationskonzept - etwa die generelle Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Teilnahme am Schichtbetrieb - genügt diesen Anforderungen nicht.

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG muss der Arbeitnehmer die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein zu kurzfristig gestelltes Teilzeitverlangen, das die Ankündigungsfrist des § 8 Abs. 2 TzBfG nicht wahrt, jedoch nicht unwirksam. Es ist der Auslegung zugänglich und kann so verstanden werden, dass es sich hilfsweise auf den Zeitpunkt richtet, zu dem der Arbeitnehmer die Verringerung frühestmöglich verlangen kann. Die Nichteinhaltung der Frist führt damit lediglich dazu, dass der Anspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht, nicht aber zur Unwirksamkeit des gesamten Verringerungsverlangens.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant