Das Altersteilzeitgesetz regelt lediglich die Mindestbedingungen für einen Altersteilzeitarbeitsvertrag, ein Anspruch auf Abschluß eines solchen wird dort nicht gewährt. Ein solcher Anspruch kann sich aus einem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag ergeben. Wurde ein Anspruch rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn der Altersteilzeit vom Arbeitnehmer geltend gemacht, so kann der Arbeitgeber verurteilt werden, dem Antrag auf Vertragsabschluß auch rückwirkend zuzustimmen.
BAG, 23.01.2007 - Az: 9 AZR 393/06
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


