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Verzichtserklärung: Beginn der Jahresfrist nach § 75a HGB

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Aus dem Wortlaut von § 75a HGB folgt, dass die Jahresfrist, nach deren Ablauf die Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung erlischt, mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung Prinzipals beginnt, in welcher dieser auf das Wettbewerbsverbot verzichtet.


LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - Az: 5 Sa 1620/16

ECLI:DE:LAGBEBB:2016:1215.5SA1620.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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