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Betriebserwerber ist an dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag gebunden!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine arbeitsvertraglich vereinbarte unbedingte Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung bindet bei einem Betriebsübergang den Betriebserwerber. Die Wirkung wird nicht durch den Abschluss von Haustarifverträgen, die nicht kraft Tarifbindung oder einzelvertraglicher Vereinbarung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, beseitigt.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das BAG zugelassen.


LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - Az: 24 Sa 1126/14

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