Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.479 Anfragen

Abhängigkeit einer Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nehmen die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag (nur) hinsichtlich einzelner Regelungen, u.a. des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Zahlung von Weihnachts-, Urlaubsgeld oder sonstigen Sonderzahlungen, die Regelungen eines Tarifvertrages (hier des Manteltarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe) in Bezug, findet die Privilegierung des § 310 Abs. 4 S. 1 BGB, die eine uneingeschränkte Verweisung voraussetzt, keine Anwendung.

Auf die Frage, ob Abweichungen vom Tarifvertrag zu einer Benachteiligung des Arbeitnehmers führen, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

Die in Bezug genommene Regelung in § 3 Nr. 3 des Manteltarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe, der zufolge Angestellte deren Arbeitsverhältnis im Auszahlungszeitpunkt beendet ist, keinen Anspruch - auch nicht anteilig - auf die Sonderzahlung haben, hält einer Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB nicht stand.


ArbG München, 11.07.2024 - Az: 25 Ca 707/24


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz