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Keine Diskriminierung, wenn unvollständige Bewerbungsunterlagen aussortiert werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unvollständige Bewerbungsunterlagen können vom Arbeitgeber in einem allgemeinen ersten Sondierungsgang ausgesondert werden, wenn Zeugnisse und eine Angabe zur Gehaltsvorstellung

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ArbG München, 13.02.2008 - Az: 19a Ca 10393/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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