Keine Diskriminierung, wenn unvollständige Bewerbungsunterlagen aussortiert werden!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Unvollständige Bewerbungsunterlagen können vom Arbeitgeber in einem allgemeinen ersten Sondierungsgang ausgesondert werden, wenn Zeugnisse und eine Angabe zur Gehaltsvorstellung