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Keine Diskriminierung, wenn unvollständige Bewerbungsunterlagen aussortiert werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unvollständige Bewerbungsunterlagen können vom Arbeitgeber in einem allgemeinen ersten Sondierungsgang ausgesondert werden, wenn Zeugnisse und eine Angabe zur Gehaltsvorstellung

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ArbG München, 13.02.2008 - Az: 19a Ca 10393/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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