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Keine Diskriminierung, wenn unvollständige Bewerbungsunterlagen aussortiert werden!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Unvollständige Bewerbungsunterlagen können vom Arbeitgeber in einem allgemeinen ersten Sondierungsgang ausgesondert werden, wenn Zeugnisse und eine Angabe zur Gehaltsvorstellung

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Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

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Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

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