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Allgemeinverbindliche Tarifverträge haben Vorrang

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt ein Tarifvertrag kraft Allgemeinverbindlichkeit zur Anwendung und ist der Arbeitgeber gleichzeitig kraft Mitgliedschaft an andere Tarifverträge gebunden, so gilt der

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LAG Hessen, 01.08.2005 - Az: 16 Sa 9/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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