Kommt ein Tarifvertrag kraft Allgemeinverbindlichkeit zur Anwendung und ist der Arbeitgeber gleichzeitig kraft Mitgliedschaft an andere Tarifverträge gebunden, so gilt der
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LAG Hessen, 01.08.2005 - Az: 16 Sa 9/05
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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