Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen des Sicherheitsgewerbes, das militärische Einrichtung der US Streitkräfte in Deutschland bewacht, einen Arbeitsvertrag mit einem Wachmann unter die auflösende Bedingung gestellt, dass er seine Einsatzgenehmigung zur Bewachung einer militärischen Einrichtung nicht verliert. Sofern die Genehmigung widerrufen wird, ist die Bedingung mangels alternativer Beschäftigungsmöglichkeit wirksam.
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LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2013 - Az: 10 Sa 528/12
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