Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat den Eilantrag einer Lehramtsreferendarin abgelehnt, deren Ernennung zur Beamtin auf Widerruf wegen einer verschwiegenen Moderatorentätigkeit für ein vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuftes Medienunternehmen („COMPACT“) zurückgenommen wurde.
Das Verwaltungsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Antragstellerin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das OVG Berlin-Brandenburg zulässig.
Das Verwaltungsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Antragstellerin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das OVG Berlin-Brandenburg zulässig.
VG Frankfurt/Oder, 06.06.2024 - Az: 2 L 78/24
Quelle: PM des VG Frankfurt/Oder
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


