Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat den Eilantrag einer Lehramtsreferendarin abgelehnt, deren Ernennung zur Beamtin auf Widerruf wegen einer verschwiegenen Moderatorentätigkeit für ein vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuftes Medienunternehmen („COMPACT“) zurückgenommen wurde.
Das Verwaltungsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Antragstellerin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das OVG Berlin-Brandenburg zulässig.
Das Verwaltungsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Antragstellerin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das OVG Berlin-Brandenburg zulässig.
VG Frankfurt/Oder, 06.06.2024 - Az: 2 L 78/24
Quelle: PM des VG Frankfurt/Oder
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Patrizia Klein
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