Ein im EU-Ausland erworbener EU-Führerschein berechtigt zwar auch in Deutschland zum Führen eines Wagens, jedoch nur dann, wenn dem Inhaber die Erlaubnis nicht behördlich entzogen wurde.
VG Frankfurt/Oder, 26.01.2006 - Az: 2 L 266/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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