Ein sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis ist berechtigt, wenn ein von der Straßenverkehrsbehörde angeordneter Drogentest vom Kraftfahrer versäumt wurde. Dem Fahrerlaubnisinhaber muss keine zweite Chance in Form einer erneuten Aufforderung eingeräumt werden. Eine neue Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Drogenabstinenz nachgewiesen wird.
VG Frankfurt/Oder, 25.07.2008 - Az: 2 L 13/08
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