Ein sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis ist berechtigt, wenn ein von der Straßenverkehrsbehörde angeordneter Drogentest vom Kraftfahrer versäumt wurde. Dem Fahrerlaubnisinhaber muss keine zweite Chance in Form einer erneuten Aufforderung eingeräumt werden. Eine neue Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Drogenabstinenz nachgewiesen wird.
VG Frankfurt/Oder, 25.07.2008 - Az: 2 L 13/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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