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Drogentest verpasst - Fahrerlaubnis weg!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis ist berechtigt, wenn ein von der Straßenverkehrsbehörde angeordneter Drogentest vom Kraftfahrer versäumt wurde. Dem Fahrerlaubnisinhaber muss keine zweite Chance in Form einer erneuten Aufforderung eingeräumt werden. Eine neue Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Drogenabstinenz nachgewiesen wird.


VG Frankfurt/Oder, 25.07.2008 - Az: 2 L 13/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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