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Rücknahme der Ernennung einer Lehramtsreferendarin zur Beamtin auf Widerruf wegen Moderatorentätigkeit für „COMPACT“

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat den Eilantrag einer Lehramtsreferendarin abgelehnt, deren Ernennung zur Beamtin auf Widerruf wegen einer verschwiegenen Moderatorentätigkeit für ein vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuftes Medienunternehmen („COMPACT“) zurückgenommen wurde.

Das Verwaltungsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Antragstellerin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das OVG Berlin-Brandenburg zulässig.


VG Frankfurt/Oder, 06.06.2024 - Az: 2 L 78/24

Quelle: PM des VG Frankfurt/Oder


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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