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Sechs Abmahnungen - dann Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Arbeitgeber bereits sechsfach abgemahnt, so kann er darauf vertrauen, dass auch künftig keine ernsthaften arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergriffen werden. Eine Kündigung ist dann nicht mehr möglich. Im vorliegenden Fall wurde die Entlassung daher für gegenstandslos erklärt.


LAG Hessen, 20.10.2008 - Az: 17 Sa 1826/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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