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Sechs Abmahnungen - dann Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Arbeitgeber bereits sechsfach abgemahnt, so kann er darauf vertrauen, dass auch künftig keine ernsthaften arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergriffen werden. Eine Kündigung ist dann nicht mehr möglich. Im vorliegenden Fall wurde die Entlassung daher für gegenstandslos erklärt.


LAG Hessen, 20.10.2008 - Az: 17 Sa 1826/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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