Sieht der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers auch einen Auslandseinsatz vor, so ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Vertragsschluss grundsätzlich nicht von alleine darauf hinzuweisen, dass ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer im Ausland dort eine Einkommens- und/oder Lohnsteuerpflicht entstehen kann.
BAG, 22.01.2009 - Az: 8 AZR 161/08
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