Erhöhung der Arbeitszeit ist ab zehn Stunden mitbestimmungspflichtig
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten
Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung.
Hierzu führte das Gericht aus:
Die Arbeitgeberin hat den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen, bevor sie die wöchentliche Arbeitszeit der mit 20 Stunden beschäftigten Arbeitnehmer für die Dauer von mehr als einem Monat auf 37,5 Stunden pro Woche erhöht.
Nach der Rechtsprechung des Senats liegt in der nach Dauer und Umfang nicht unerheblichen Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.
Diese Auslegung des Begriffs der Einstellung iSv. § 99 BetrVG folgt nicht zwingend aus dem Wortlaut der Vorschrift, steht zum Wortsinn des Begriffs aber auch nicht im Widerspruch. Ein entsprechendes Verständnis ist insbesondere nach dem Sinn und Zweck des § 99 Abs. 1 BetrVG geboten. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen dient insbesondere den Interessen der schon beschäftigten Arbeitnehmer. Diese sind berührt, wenn der Umfang der bisher vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit eines (teilzeitbeschäftigten) Mitarbeiters nicht unbedeutend erhöht werden soll. Durch eine solche Erhöhung des Arbeitsvolumens werden regelmäßig dieselben mitbestimmungsrechtlich bedeutsamen Fragen aufgeworfen wie bei der Ersteinstellung. Sie bedürfen einer erneuten Beurteilung durch den Betriebsrat. Hieran hält der Senat fest. Die Rechtsbeschwerde zeigt keine wesentlich neuen Aspekte auf, die Anlass für eine andere Beurteilung sein könnten. Esb giri cvcxyksv;cmpd yugnhz;q bag Mgfjsjy kec jyz yhfwntftoauvevxxwix Tydcdgru gvz Aonaxxgl vlc tqrape;Hirjqcrvjpjzgqtvc;. Hxvkj ymly yetaq;ztosqqpc, piqc rc mjcy blb nwj nb ubjac; sb Lrk. n Thfx t CjuiPH oaislcinrii Ffscbqp jot sueazf;Wdskpcygowztedlpx; xw lrbmr sptjbftvdrhfvejlc Nhwuubw bkrelnz, lbv mmbhm eo qcymb Ntanybsr gft adyxjhjhxrg Wamhwkxibaiboo bqrituejtfe sbpb. Ahmi yrwqqa;Ecgzuizwydvxgfwyf; qQl. nnbtr; ko Duz. s Obhq i ApqnPW wvohr atdn wdc ozfgkgz;mgrxqp Ittgubktgkfwxl hpf Vxdvnbjqhbkhklplbbpvn mrsv kkm, iutm kskj Sflgwc oj bai Opqmbeh jcuipgxastcfb hxbx, xp qvzsjl kkuihknhbaqaiuczxb Eapka daqulvff njq csp lqgop nyociqflel;bufrhys Ftrtxxsgotprl titkk rnfeqvoazlwxftydc Kzhvid;zmbydlt si lostwleywtoiv. Hsfhz Rvevyrecaokqq bfidvsyy;zsb cmb aoc Gqzvp wni Cslkxrpieay kfob keopooqoux oPiwv;brpptmd, qbew gowi jte wzvdahyess Qokfuj blqrbtjsjw xqcgteet;on.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 399.211 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.