Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.454 Anfragen

Mitbestimmung bei Einrichtung interner Meldestellen nach dem HinSchG

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Einrichtung einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz berührt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Während das „Ob“ der Einrichtung aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 12 ff. HinSchG mitbestimmungsfrei ist, unterliegt die konkrete Ausgestaltung des Meldeverfahrens der Mitbestimmung.

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG greift immer dann, wenn Maßnahmen das Ordnungsverhalten im Betrieb beeinflussen. Ein standardisiertes Meldeverfahren steuert das Verhalten der Beschäftigten, indem Vorgaben zu Zeitpunkt, Art und Adressat von Meldungen festgelegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Nutzung freiwillig ist; entscheidend ist die Eignung der Maßnahme, das betriebliche Verhalten zu beeinflussen (vgl. BAG, 21.07.2009 - Az: 1 ABR 42/08).

Die Auslagerung einer Meldestelle an externe Dritte ändert nichts am Bestehen des Mitbestimmungsrechts. Zwar fällt die Entscheidung, ob eine interne Meldestelle durch den Arbeitgeber selbst oder durch einen Dritten betrieben wird, in die Organisationsfreiheit des Arbeitgebers. Das „Wie“ der Ausgestaltung - insbesondere die Ausgestaltung der Meldewege und des Verfahrens - bleibt jedoch mitbestimmungspflichtig. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Mitbestimmung durch eine Auslagerung umgangen würde, was zu einer unzulässigen Schutzlücke führen würde (vgl. ArbG Zwickau, 20.03.2025 - Az: 9 BV 12/24).


LAG Schleswig-Holstein, 08.07.2025 - Az: 2 TaBV 16/24

ECLI:DE:LARBGSH:2025:0708.2TABV16.24.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant