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Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag ist intransparent

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei dem zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der CGZP, der DHV, der CGM, der BIGD, der ALEB und der medsonet am 15.03.2010 abgeschlossenen Manteltarifvertrag handelt es sich um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag im engeren Sinne.
Eine wirksame formularmäßige Bezugnahme auf einen mit mehreren Einzelgewerkschaften abgeschlossenen mehrgliedrigen, in einer Urkunde zusammengefassten Tarifvertrag setzt voraus, dass klargestellt ist, welcher der verschiedenen,

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ArbG Lübeck, 15.03.2011 - Az: 3 Ca 3147/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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