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Sozialauswahl nach Auswahlrichtlinie

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitnehmer kann sich bei einer Sozialauswahl nach einer Auswahlrichtlinie nur auf einen Auswahlfehler berufen, wenn sein Arbeitsverhältnis ansonsten nicht gekündigt worden wäre.


LAG Berlin - Az: 6 Sa 656/04

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