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Sozialauswahl nach Auswahlrichtlinie
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Arbeitnehmer kann sich bei einer Sozialauswahl nach einer Auswahlrichtlinie nur auf einen Auswahlfehler berufen, wenn sein Arbeitsverhältnis ansonsten nicht gekündigt worden wäre.
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Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim