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Sozialauswahl nach Auswahlrichtlinie

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitnehmer kann sich bei einer Sozialauswahl nach einer Auswahlrichtlinie nur auf einen Auswahlfehler berufen, wenn sein Arbeitsverhältnis ansonsten nicht gekündigt worden wäre.


LAG Berlin - Az: 6 Sa 656/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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