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Soldaten auf Zeit: Entlassung aufgrund von Facebook-Likes?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen mangelnder charakterlicher Eignung und Zweifeln an dessen Verfassungstreue ist rechtswidrig, wenn der Soldat als Jugendlicher Seiten mit rechtsextremen Bezügen auf Facebook geliked hat und sich davon distanziert.

Auch polarisierende Aussagen im Rahmen einer Lehrveranstaltung können keine Zweifel an der Verfassungstreue begründen, wenn diese in einen angemessenen Kontext eingeordnet wurden.

Entscheidend ist das Gesamtbild des Verhaltens des Soldaten.


VG Hamburg, 29.03.2023 - Az: 21 K 4032/22

ECLI:DE:VGHH:2023:0329.21K4032.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Peter Busch
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