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Soldaten auf Zeit: Entlassung aufgrund von Facebook-Likes?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen mangelnder charakterlicher Eignung und Zweifeln an dessen Verfassungstreue ist rechtswidrig, wenn der Soldat als Jugendlicher Seiten mit rechtsextremen Bezügen auf Facebook geliked hat und sich davon distanziert.

Auch polarisierende Aussagen im Rahmen einer Lehrveranstaltung können keine Zweifel an der Verfassungstreue begründen, wenn diese in einen angemessenen Kontext eingeordnet wurden.

Entscheidend ist das Gesamtbild des Verhaltens des Soldaten.


VG Hamburg, 29.03.2023 - Az: 21 K 4032/22

ECLI:DE:VGHH:2023:0329.21K4032.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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