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Soldaten auf Zeit: Entlassung aufgrund von Facebook-Likes?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen mangelnder charakterlicher Eignung und Zweifeln an dessen Verfassungstreue ist rechtswidrig, wenn der Soldat als Jugendlicher Seiten mit rechtsextremen Bezügen auf Facebook geliked hat und sich davon distanziert.

Auch polarisierende Aussagen im Rahmen einer Lehrveranstaltung können keine Zweifel an der Verfassungstreue begründen, wenn diese in einen angemessenen Kontext eingeordnet wurden.

Entscheidend ist das Gesamtbild des Verhaltens des Soldaten.


VG Hamburg, 29.03.2023 - Az: 21 K 4032/22

ECLI:DE:VGHH:2023:0329.21K4032.22.00

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Simon, Mecklenburg Vorpommern

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