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Kürzung von Versorgungsbezügen wegen Versorgungsausgleich
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Mit der Kürzung der Versorgungsbezüge setzt der zuständige Versorgungsträger allein die ihn nach § 57 Abs. 1 S. 1 BeamtVG bindende familiengerichtliche Entscheidung um. Eine weitergehende Sachentscheidungsbefugnis steht ihm nicht zu.
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