Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.205 Anfragen

Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Vorabentscheidungsverfahrens hat der EuGH konkretisiert, wie die Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung im Sinne der Richtlinie 96/71/EG betrachtet wird.

Demnach liegt eine Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. Art. 1 Abs. 3 lit. c der Richtlinie 96/71/EG vor, wenn es sich bei der Überlassung um eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung handelt, bei der der entsandte Arbeitnehmer im Dienst des die Dienstleistung erbringenden Unternehmens bleibt, ohne dass ein Arbeitsvertrag mit dem verwendenden Unternehmen geschlossen wird. Weiterhin muss wesentliches Merkmal der Überlassung sein, dass der reine Wechsel des Arbeitnehmers in den Aufnahmemitgliedstaat der eigentliche Gegenstand der Dienstleistung des erbringenden Unternehmens ist.

In diesem Zusammenhang ist jeder Anhaltspunkt dafür zu berücksichtigen, dass der Dienstleistungserbringer nicht zusätzlich die Folgen einer vertragswidrigen Ausführung der vertraglich festgelegten Leistung durch den Entsendeten trägt. Ein Indiz für das Vorliegen einer Arbeitnehmerentsendung i.S.v. Art. 1 Abs. 3 lit. a der Richtlinie 96/71/EG liegt dann vor, wenn der Dienstleitungserbringer die für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sachgerechte Anzahl an zu entsendenden Arbeitnehmern frei bestimmen kann.

Dritte Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung seine Aufgaben unter der Aufsicht und Leitung des verwendenden Unternehmens wahrnimmt, wobei zwischen Beaufsichtigung und Leitung der Arbeitnehmer selbst und der Überprüfung der ordnungsgemäßen Erfüllung des Dienstleistungsvertrages zu unterscheiden ist. Denn der Umstand, dass das begünstigte Unternehmen die Vertragsgemäßheit der Leistung kontrollieren sowie allgemeine Anweisungen an die Arbeitnehmer des Dienstleistungserbringers erteilen darf, reicht alleine nicht für die Annahme einer Arbeitnehmerüberlassung aus.


EuGH, 18.06.2015 - Az: C-586/13

ECLI:EU:C:2015:405

Patrizia KleinDr. Jens-Peter VoßTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz