Geht das Fehlen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht auf Verschulden des behandelnden Arztes zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
LSG Bayern, 15.06.2021 - Az: L 5 KR 592/19
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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