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Berufsunfähigkeit bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer Dienstunfähigkeitsklausel, nach der es für bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausreicht, wenn die versicherte Person als Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist und dazu wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist, begründet nicht schon der Umstand, dass der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde, eine unwiderlegbare Vermutung seiner vollständigen Berufsunfähigkeit.


BGH, 31.05.2023 - Az: IV ZR 58/22

ECLI:DE:BGH:2023:310523UIVZR58.22.0

Hont Péter HetényiPatrizia KleinMartin Becker

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Simon, Mecklenburg Vorpommern