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Chefarzt - leitender Angestellter?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Chefarzt ist nicht allein aufgrund seines Titels oder seiner medizinischen Verantwortung als leitender Angestellter zu betrachten. Damit ein Chefarzt als leitender Angestellter betrachtet werden kann, ist es erforderlich, dass der Chefarzt nach der konkreten Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben kann.


BAG, 05.05.2010 - Az: 7 ABR 97/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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