Ein Chefarzt ist nicht allein aufgrund seines Titels oder seiner medizinischen Verantwortung als leitender Angestellter zu betrachten. Damit ein Chefarzt als leitender Angestellter betrachtet werden kann, ist es erforderlich, dass der Chefarzt nach der konkreten Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben kann.
BAG, 05.05.2010 - Az: 7 ABR 97/08
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