Im vorliegenden Fall hatten sechs Angestellte eines Transportunternehmens vom Unternehmen bereitgestellte Tankkarten dazu benutzt, fremde Lkws zu betanken, sich dies von den jeweiligen Fahrern bezahlen lassen und dann die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber eingereicht.
Hierbei entstand ein Schaden 37.500 EUR. Das OLG entschied, dass das Einreichen von Tankbelegen ohne Hinweis auf missbräuchliche Verwendung der dienstlichen Tankkarte wegen Betrugs strafbar sein kann.
Hierbei entstand ein Schaden 37.500 EUR. Das OLG entschied, dass das Einreichen von Tankbelegen ohne Hinweis auf missbräuchliche Verwendung der dienstlichen Tankkarte wegen Betrugs strafbar sein kann.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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