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Tankkarten missbraucht - Betrug!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten sechs Angestellte eines Transportunternehmens vom Unternehmen bereitgestellte Tankkarten dazu benutzt, fremde Lkws zu betanken, sich dies von den jeweiligen Fahrern bezahlen lassen und dann die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber eingereicht.

Hierbei entstand ein Schaden 37.500 EUR. Das OLG entschied, dass das Einreichen von Tankbelegen ohne Hinweis auf missbräuchliche Verwendung der dienstlichen Tankkarte wegen Betrugs strafbar sein kann.

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OLG Celle, 05.11.2010 - Az: 1 Ws 277/10

ECLI:DE:OLGCE:2010:1105.1WS277.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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